Der Verein

Verein zur Förderung deutschsprachiger Musik – VzFdM

Warum ein Verein ???

„2 Jahre sind genug“ so deutschFM Radioleiter Michael Helms.

„Genug an Erfahrung, genug an Resonanz auf das Projekt deutschFM

Die Idee, einen Verein zur Förderung deutschsprachiger Musik zu gründen, gab es schon von Beginn an. Jetzt, 2 Jahre nach Sendestart, ist die Idee reif für die Umsetzung und kann der Öffentlichkeit präsentiert werden.Das bestehende Webradio soll dem Sendemotto entsprechend

„deutschFM – eine Sprache, ganz viel Musik !“

genutzt und ausgebaut werden und weiterhin eine Plattform für Musiker bieten,

sich vor allem als Newcomer präsentieren zu können.

Aber die Idee des Vereins geht weit darüber hinaus. Neben Ideen zu eigenen Musikveranstaltungen, bei denen der Verein als Träger genutzt werden kann, sollen vor allem junge Musiker & Bands mit oftmals schmalem Budget unterstützt werden.

Egal ob finanzielle Hilfe für Neuanschaffungen, z.B. Band-Equipment oder als Plattform, den Bekanntheitsgrad zu steigern.Bestehende Netzwerke zwischen Locations, Newcomerplattformen, Veranstaltern, Agenturen und vor allem Musikern sollen nach Vereinsgründung weiter ausgebaut werden.

Ziel des Vereins ist es, all das mit zahlreichen Mitgliedern zu verwirklichen! #VzFdM

Satzung:

Verein zur rderung deutschsprachiger Musik – kurz Ve.z.Fö.deu.Mu. (e.V.)

§ 1 Verein zur Förderung deutschsprachiger Musik, Sitz ist 21423 Drage, Jahr 2014

  1. Der Verein führt den Namen:

Verein zur Förderung deutschsprachiger Musik – kurz Ve.z.Fö.deu.Mu. (e.V.)

  • Er hat seinen Sitz in 21423 Drage und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
  • Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  • Der Verein ist nicht gewinnorientiert. Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.
  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

§ 2 Ziele und Aufgaben des Vereins

  1. Ziel des Vereins ist die gemeinnützige Förderung der deutschsprachigen Musik.
  2. Der Verein erreicht seine Ziele insbesondere durch:
    1. Betreiben eines Online / Web-Radios zur Publikation – www.deutschFMonAir.de
    1. Planung, Organisation & regelmäßige Durchführung einer Veranstaltungsreihe für deutschsprachige Musik mit Fokus auf Newcomer
    1. Betreiben und Pflege einer Website / Datenbank
    1. Information der Öffentlichkeit über angeschlossene Print & Online Medien
    1. Förderung und Netzwerken mit Musikern mit deutschsprachiger Musik – Fokus Newcomer
    1. Betreiben eines eigenen Video Kanals für deutschsprachige Musik
    1. Finanzierung von Projekten für Musikern mit deutschsprachiger Musik – Nach Antragstellung
    1. Label & Vertrieb für deutschsprachige Musik

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen.
  2. Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine schriftliche Beitrittserklärung und erstmalige Zahlung des Mitgliedbeitrages. Die Mitgliedschaft wird vom Vorstand schriftlich bestätigt und die Kontodaten werden mitgeteilt.
  3. Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres möglich.
  4. Ein sofortiger Ausschluss eines Mitgliedes besteht bei Verbreitung und Veröffentlichung von verfassungswidrigem Lied- & Gedankengut im Namen des Vereins oder dessen angeschlossenen Organen oder Plattformen.
  5. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zuwider handelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt. Gegen den Beschluss kann das Mitglied die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endgültig. Das Mitglied ist zu der Versammlung einzuladen und anzuhören.

§ 4 Beiträge & Aktivitäten

Die Mitgliederversammlung erlässt eine Beitragsordnung, die die Höhe der jährlich zu zahlenden Beiträge regelt. Die Beiträge richten sich nach den zu erbringenden Zahlungen für GEMA, GVL und Streamgebühren für das Betreiben des Online Radios sowie der dazugehörigen Plattformen. Die Ausgaben sind einmal jährlich einzusehen und müssen angefordert werden. Die freiwillige Zahlung in Form von Geld, Sachspenden oder Merchandising Artikeln sind dem Vorstand mitzuteilen und offen zu legen. Alle Mitglieder zahlen den von der Mitgliederversammlung beschlossenen Jahresbeitrag ab Bestätigung der Beitrittserklärung. Alle Mitglieder erhalten die Möglichkeit:

  1. Musikbemusterungen anzunehmen
  2. Veranstaltungen begünstigt wahrzunehmen
  3. Programmplanungen mitzugestalten und eigene Sendungen zu produzieren
  4. Vereinsaktionen in Rücksprache mit dem Vorstand zu planen
  5. An Mitgliederversammlungen teilzunehmen

§ 5 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  1. Mitgliederversammlung
  2. Vorstand
  3. Mitglieder als Einzelperson

§ 6 Mitgliederversammlung

  1. Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie wird in der Regel vom Vereinsvorsitzenden geleitet.
  2. Die Mitgliederversammlung stellt die Richtlinien für die Arbeit des Vereins auf und entscheidet Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere:
    a. Wahl und Abwahl des Vorstandes
    b. Beratung über den Stand und die Planung der Arbeit
    c. Genehmigung des vom Vorstand vorgelegten Wirtschafts- und Investitionsplans
    d. Beschlussfassung über den Jahresabschluss
    e. Entgegennahme des Kassenprüferberichts des Vorstandes
    f. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
    g. Erlass der Beitragsordnung, die nicht Bestandteil der Satzung ist
    h. Beschlussfassung über die Übernahme neuer Aufgaben oder den Rückzug aus Aufgaben seitens des Vereins
    i. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und die Auflösung des Vereins.
  3. Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung mindestens vier Wochen vorher schriftlich eingeladen. Sie tagt so oft es erforderlich ist, in der Regel einmal im Jahr.
  4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn mindestens 10 % der Mitglieder sie unter Angabe von Gründen verlangen. Sie muss längstens fünf Wochen nach Eingang des Antrags auf schriftliche Berufung tagen.
  5. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder; ihre Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst.
  6. Über die Beschlüsse und soweit zum Verständnis über deren Zustandekommen erforderlich, auch über den wesentlichen Verlauf der Verhandlung, ist eine Niederschrift anzufertigen. Sie wird vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterschrieben.

§ 7 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Sie bilden den Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
  2. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt.
  3. Die Vertretungsmacht des Kassenwartes wird auf die Vornahme von Kassengeschäften und auf gewöhnliche Bankgeschäfte, insbesondere das Online-Banking-Verfahren, beschränkt. Für diese Geschäfte ist auch der Kassenwart einzelvertretungsberechtigt.
  4. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 3 Jahre. Sie bleiben bis zur Bestellung des neuen Vorstandes im Amt.
  5. Der Vorstand soll in der Regel monatlich tagen.
  6. Die Beschlüsse sind schriftlich zu protokollieren und von dem Vereinsvorsitzenden zu unterzeichnen.

§ 8 Satzungsänderungen und Auflösung

  1. Über Satzungsänderungen, die Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung entscheidet die Mitgliederversammlung. Vorschläge zu Satzungsänderungen, Zweckänderungen und zur Auflösung sind den stimmberechtigten Mitgliedern bis spätestens 1 Monat vor der Sitzung der Mitgliederversammlung zuzuleiten. Für die Beschlussfassung ist eine Mehrheit von einem Drittel der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.
  2. Änderungen oder Ergänzungen der Satzung, die von der zuständigen Registerbehörde oder vom Finanzamt vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand umgesetzt und bedürfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern spätestens mit der nächsten Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.

Bei Auflösung, bei Entziehung der Rechtsfähigkeit des Vereins fällt das gesamte Vermögen an die: deutschFM Holding Company, z.H. Michael Helms, Drennhäuser Straße 6a, 21423 Drage und zwar mit der Auflage, es entsprechend seinen bisherigen Zielen und Aufgaben ausschließlich und unmittelbar gemäß § 2 zu verwenden.

Termine 2025

JHV 03.Mai 2025

Stove Open Air 14.Juni 2025
Aufbau 13.juni 2025
Abbau 15. Juni 2025

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Landkreis Harburg

Fördermittel Antrag

Gebührenordnung

Vereinssatzung

Förderungen / Unterstützungen 2025
Christoph Letkowski #seltensogelacht – Crowdfunding neues Album
Flaster – Crowdfunding neues Album
Schrödingers Taube – Crowdfunding neues Album
teget – Werbemittel
FRAUPAUL – neues Album „Hol mir die Sterne zurück“